Beratung
Beratungsprogramme bei ernährungsabhängigen Erkrankungen - zum Beispiel der Verdauungsorgane (Speiseröhre, Magen, Darm, Bauchspeicheldrüse, Leber, Galle, Nieren) oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Bluthochdruck, erhöhte Blutfettwerte, Herzerkrankungen, Arteriosklerose) - können sowohl als Begleitung zur ärztlichen Therapie oder in Form von Individualprogrammen erfolgen.
Ernährungsberatung ist laut § 43 SGB V verordnungsfähig und budgetneutral. Die meisten Krankenkassen beteiligen sich an den Beratungskosten. Durch meine Ausbildung erfülle ich die geforderten Anbieterqualifikationen und bin bei den gesetzlichen Krankenkassen als qualifizierte Vertragspartnerin anerkannt.
Auf Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse erfahren Sie, ob und wie viel finanzielle Unterstützung Sie im Falle einer Verordnung zur Ernährungsberatung oder Diättherapie und deren Durchführung erhalten. Gerne unterstütze ich Sie dabei, z.B. durch entsprechende Formularvordrucke für Ärzte und Krankenkasse sowie einen Kostenvoranschlag für die Prüfung einer Kostenübernahme.
Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung bzw. Verordnung kann ein formloses Schreiben Ihres Arztes sein (auch in Form eines Kassenrezeptes), das unter Angabe der Diagnose als Vorlage für die Krankenkasse und gleichzeitig für die Ernährungsberatung oder Diättherapie bei mir dient.
Indikationen
Mögliche Indikationen für Einzel- oder Gruppenberatungen sind:
Benötigen Sie (oder Ihre Ärztin/Ihr Arzt) noch mehr Information?
Rufen Sie mich an;
Tel.: 03576 / 407591
Ich unterstütze Sie gerne!
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MOBILIS Programm
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